Ankündigung Veranstaltung: Pflanzliche Gesundheitsprodukte

Wo stehen wir und welche Möglichkeiten sind vorhanden, sich aktiv zu positionieren?

Pressemeldung der Firma BioTeSys GmbH

Mit Inkrafttreten der sog. Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 im Jahr 2007 wurde das Regelwerk gesundheitsbezogener Aussagen zu Lebensmitteln neu geordnet. Health Claims für die bei der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) ein entsprechender Antrag gestellt, die aber bisher noch nicht (abschließend) geprüft wurden, dürfen weiterhin verwendet werden. Dies trifft insbesondere auf Lebensmittel mit pflanzlichen Inhaltsstoffen (sog. „Botanicals“) zu. Unabhängig vom „on hold“-Status muss jedoch bei Anwendung eines Claims die Aussage zum Produkt mit produktspezifischen Belegen abgesichert sein.

Aufgrund der Vielfalt der Extrakte und dem Einsatz von pflanzlichen Inhaltsstoffen in unterschiedlichen Produktkategorien mit stark divergierenden rechtlichen Rahmenbedingungen, ist der Markt aktuell sehr intransparent. Gleichwohl verfügen pflanzliche Gesundheitsprodukte über eine große Wertschätzung in der Bevölkerung.

Vor diesem Hintergrund besteht die Herausforderung, Produkte, Produktkonzepte, Ingredients oder Ingredientmischungen unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten so abzusichern, dass Schwachpunkte berücksichtigt und vorhandene Potenziale erkannt werden. Nur so kann eine Basis geschaffen werden, um strategische Entscheidungen vorzubereiten.

Diese wissenschaftliche Absicherung und Charakterisierung des Produktes ist in weiten Teilen unabhängig von der rechtlichen Einstufung und Vermarktung. Zunächst stehen vor allem folgende Fragen im Mittelpunkt:

– Qualität von Produkt und des Rohstoff

– Standardisierung der Chargen und Ernten

– Charakterisierung des Extraktes

– Stabilitätstests und wissenschaftliche Absicherung

– Bioverfügbarkeit

– Mechanistische Wirkzusammenhänge

– Dosis-Wirkungsbeziehung

– Marktbetrachtung

Die Tagung von KLEINER Rechtsanwälte in Kooperation mit der BioTeSys GmbH will die rechtliche Notwendigkeit und möglichen Optionen einer wissenschaftlichen Absicherung dieser pflanzlichen Gesundheitsprodukte näher beleuchten und zudem auf Möglichkeiten hinweisen, in welcher Form innovative Konzepte in diesem Bereich zielorientiert umgesetzt werden können.

Termin: 09.06.2015 in Frankfurt/M.

Veranstalter: Kleiner Rechtsanwälte & BioTeSys GmbH.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BioTeSys GmbH
Schelztorstraße 54-56
73728 Esslingen
Telefon: +49 (711) 310571-50
Telefax: +49 (711) 310571-51
http://www.biotesys.de

Ansprechpartner:
Dr. Jürgen Bernhardt
+49 711 – 3105 7150



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